Main content
Top content
Acta Pacis Westphalicæ Publica
ACTA || PACIS WESTPHALICÆ || PUBLICA. || Oder || Westphälische || Friedens=Handlungen || und || Geschichte. || […] ||in einem mit richtigen Urkunden bestärckten Historischen Zusammenhang || verfasset und beschrieben || von || Johann Gottfried von Meiern || Königlich. Groß=Britannischen und Chur=Fürstlich. Braunschweig=Lüneburgischen || Hoff= und Cantzley=Rath zu Hannover. || Mit Römisch=Kayserlicher Majestät Allergnädigstem Privilegio. ||
HANNOVER, || Gedruckt bey Joh. Christ. Ludolph Schultzen, privilegirten Buchdrucker, und || zu bekommen bey Joh. Adolph Gercken, Buchhändlern. ||1734-1736. 2°. 6 Bde.
Knapp neunzig Jahre nach Abschluss des Westfälischen Friedens erschien Johann Gottfried Meierns Geschichte des Westfälischen Friedenskongresses samt einer Edition von Friedenskongressakten in den Jahren 1734 bis 1736. Die Acta Pacis Westphalicae Publica – häufig auch schlicht als Meiern bezeichnet – bilden bis heute eine wesentliche Grundlage für die Erforschung des Westfälischen Friedenskongresses (1643-1648) und darüber hinaus für die deutsche Verfassungsgeschichte nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648). Es handelt sich um ein sechsbändiges Monumentalwerk im Folioformat, das die Geschehnisse und Ergebnisse des Kongresses von Osnabrück und Münster anhand von Quellentranskripten und deskriptiven Texten aus der Feder Meierns wiedergibt und zuvor erschienene Veröffentlichungen in Qualität und Umfang übertraf. Wenngleich unvollständig und nicht fehlerfrei, entstand bis weit in das 20. Jahrhundert hinein keine vergleichbar hochwertige und umfangreiche Dokumentation der Westfälischen Friedensverhandlungen, so dass der Meiern noch heute eine wichtige historiographische Referenz ist (Oschmann, S. 779).
Johann Gottfried von Meiern war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Acta Pacis Westphalicae Publica königlich-britischer und kurhannoveraner Hof- und Kanzleirat. Zuvor hatte er wichtige Karriereschritte einer juristischen Beamtenlaufbahn hinter sich gebracht. Nach seiner Jugend in Bayreuth hatte er in Leipzig und Halle studiert und war 1715 in Gießen promoviert worden, wo er bereits ein Jahr später eine Professur für Jurisprudenz erhalten hatte. Gleichzeitig war er am Reichskammergericht in Wetzlar tätig gewesen, bis er etwa 1726/27 die Anstellung am kurfürstlich-hannoveraner Hof erhielt. Dort übernahm er die Leitung des Archivs. Bis zu seinem Lebensende 1754 blieb er in kurhannoverschen Diensten.
Meiern ergänzte seine Aktenedition und Darstellung zum Westfälischen Friedenskongress in rascher Folge um solche zum Nürnberger Exekutionstag von 1649/50 und zum Regensburger Reichstag von 1653/54, der mit dem sog. Jüngsten Reichsabschied endete. Damit fasste Meiern das um die Mitte des 17. Jahrhunderts entstandene verfassungsrechtliche Schriftgut zusammen, das für das Römisch-Deutsche Reich der zweiten Frühneuzeithälfte grundgesetzähnlichen Charakter hatte, und beschrieb dessen Entstehung. Meierns Veröffentlichungen zum Westfälischen Friedenskongress, zum Nürnberger Exekutionstag sowie zum Regensburger Reichstag 1653/54, die zusammengenommen zehn Bände umfassen, wurden für zahllose Juristen und politische Akteure bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 zu einem zentralen Nachschlagewerk.
Der Meiern war nicht nur wegen des bis zu seinem Erscheinen größtenteils unveröffentlichten Aktenmaterials des Friedenskongresses von großem Interesse, sondern auch für die Vertragstexte selbst, deren Publikation bis dahin zwar schon vielfach erfolgt war, durch Meiern jedoch eine standardgebende Überarbeitung (v.a. das Osnabrücker Friedensinstrument oder Instrumentum Pacis Osnabrugensis) erfuhr, die noch mehrfach in späteren Drucken des Friedensvertrags übernommen wurde. Auch stellte der Meiern erstmals mittels großer Aktenfülle den chronologischen Verlauf der Westfälischen Verhandlungen zusammenhängend nach, womit er sich von vorangegangenen Publikationen wie den Praeliminaria pacis, dem Theatrum Europaeum und auch dem Londorp unterschied. Daher maßen schon die Zeitgenossen Meierns im 18. Jahrhundert seinem Werk große Bedeutung bei. Insbesondere Rechtsgelehrte, die sich mit dem Öffentlichen Recht des Reiches auseinandersetzten, dem ius publicum imperii romani-germanici, das sich im 18. Jahrhundert den Fundamentalgesetzen des Reiches auch historiographisch näherte, waren es, die zunehmend die Verhandlungsakten des Westfälischen Friedenskongresses in ihre Studien einbeziehen wollten. Der Meiern bot ihnen, den Reichspublizisten, nun eine belastbare Grundlage für die Behandlung von Fragen, die die Genese der Reichsverfassung und des Reichsreligionsrechts zur Mitte des 17. Jahrhunderts betrafen.
Literatur
Behnen, Michael, „Meiern, Johann Gottfried von“, in: Neue Deutsche Biographie 16 (1990), S. 651 f. [Onlinefassung]; URL: www.deutsche-biographie.de/pnd100307671.html
Oschmann, Antje, Johann Gottfried von Meiern und die „Acta Pacis Westphalicae publica“, in: Duchhardt, Heinz (Hg.), Der Westfälische Friede. Diplomatie – politische Zensur – kulturelles Umfeld – Rezeptionsgeschichte (Historische Zeitschrift Beihefte. NF 26), München 1998, S. 779-803.
Volker Arnke, 2014